Allgemeine Geschäftsbedingungen Trägerverein smarter medicine -
Choosing Wisely Switzerland
1. Präambel
Die folgenden Geschäftsbedingungen sind auf sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen dem Trägerverein smarter medicine - Choosing Wisely Switzerland (im Folgenden «Trägerverein smarter medicine» genannt) und seinen Mitgliedern sowie Partnern anwendbar. Im Folgenden sind mit «Mitglied», «Mitgliedern», «Partner» und «Partnern» automatisch auch etwaige Kundinnen und Kunden gemeint.
Die Mitglieder / Partner akzeptieren mit dem Beitritt ins Partnernetzwerk oder dem Vertragsschluss diese Geschäftsbedingungen gänzlich und unbeschränkt als Grundlage des Rechtsverhältnisses zwischen dem Trägerverein smarter medicine und dem Mitglied / Partner. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Trägervereins smarter medicine gehen anderslautenden Bedingungen des Mitglieds / Partners vor.
Es gelten weiterhin die Statuten und Reglemente des Trägervereins smarter medicine insbesondere:
- Statuten https://www.smartermedicine.ch/de/ueber-uns/organisation
- Partnerreglement https://www.smartermedicine.ch/de/ueber-uns/partner
2. Vertragsabschluss
Der Partnerschaftsantrag beim Trägerverein smarter medicine oder die Teilnahme an von ihm organisierten Veranstaltungen erfolgt durch die Einsendung des jeweiligen, ausgefüllten Anmelde- oder Antragformulars oder mit sonstiger schriftlicher Mitteilung. Mit der Bestätigung durch den Trägerverein smarter medicine kommt der Vertrag mit dem Mitglied / Partner zustande.
3. Veranstaltungen
Unter Veranstaltungen versteht der Trägerverein smarter medicine sämtliche durch den Trägerverein smarter medicine organisierten Sitzungen, Generalversammlungen, Arbeitsgruppentreffen, Partnerevents sowie weitere Vernetzungsanlässe. Sofern diese den Mitgliedern / Partnern des Trägervereins smarter medicine ausnahmsweise nicht kostenlos angeboten werden, gilt Absatz 3.1 Zahlungsarten und -fristen.
Der Trägerverein smarter medicine kann beispielsweise bei Hotelreservationen auch als Vermittlerin auftreten.
Für diese Dienstleistungen übernimmt der Trägerverein smarter medicine keine Haftung. Es gelten die AGB des jeweiligen Drittanbieters.
3.1 Zahlungsarten und -fristen
Sofern Leistungen der gesetzlichen Mehrwertsteuerpflicht unterliegen, sind die in Rechnung gestellten Preise Netto-Preise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sind Leistungen hingegen von der Mehrwertsteuerpflicht befreit, handelt es sich bei den in Rechnung gestellten Preisen um Brutto-Preise. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Vertragsunterzeichnung (oder Anmeldung), zahlbar innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Sofern gegen die Rechnung bis zum Fälligkeitstermin keine schriftlichen und begründeten Einwände erhoben werden, gilt die Rechnung als genehmigt. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich das Mitglied / der Partner ohne Weiteres und ohne Mahnung oder Setzung einer Nachfrist in Verzug. Bei Zahlungsverzug ist der Trägerverein smarter medicine berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5% zu verlangen. Bei Zahlungsverzug kann der Trägerverein smarter medicine auch bereits bestätigte Leistungen sistieren. Die fristgemässe Zahlung ist zudem unbedingte Voraussetzung für die Teilnahme an Veranstaltungen des Trägervereins smarter medicine.
Der Trägerverein smarter medicine behält sich vor, die möglichen Zahlungsarten der Leistungen zu definieren.
3.2 Integrität und Transparenz (Offenlegung von geldwerten Leistungen)
Die Vertragspartner verpflichten sich, die Grundsätze der Verordnung über Integrität und Transparenz im Heilmittelbereich (HMG / VITH) einzuhalten. Mögliche Verstösse sind dem Trägerverein smarter medicine unverzüglich anzuzeigen.
Der Pharma-Kooperations-Kodex (PKK) verpflichtet die angeschlossenen Pharmafirmen dazu, die publikationspflichtigen geldwerten Leistungen auf einer öffentlich zugänglichen schweizerischen oder internationalen Unternehmenswebsite offenzulegen. Der Trägerverein smarter medicine stimmt der individuellen Offenlegung ihrer Partner im Sinne des Kodex ausdrücklich zu.
3.3 Rücktritt vom Vertrag
Grundsätzlich steht dem Mitglied / Partner kein Vertragsrücktrittsrecht zu. Bei Veranstaltungen steht dem Mitglied / Partner in Abweichung von diesem Grundsatz ein Rücktrittsrecht unter den nachfolgenden Bedingungen zu: Ein Rücktritt vom Vertrag muss in Textform erfolgen, und es fallen die folgenden Bearbeitungsgebühren zulasten des Mitglieds / Partners an:
1. 50% der Vertragssumme bei mehr als 2 Monaten vor der Veranstaltung
2. 100% der Vertragssumme bei weniger als 2 Monaten vor der Veranstaltung.
Der Trägerverein smarter medicine behält sich vor, bei einer nicht ausreichenden Zahl an Anmeldungen die Veranstaltung abzusagen. Bei einer Absage der Veranstaltung seitens des Trägervereins smarter medicine werden die bereits gezahlten Gebühren in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche gegen den Trägerverein smarter medicine können hieraus nicht geltend gemacht werden. Dies gilt auch im Falle eines Rücktritts vom Vertrag seitens des Trägervereins smarter medicine.
4. Allgemein
4.1 Datenschutz
Der Schutz der Privatsphäre bei der Verarbeitung persönlicher Daten ist für den Trägerverein smarter medicine ein wichtiges Anliegen, das bei sämtlichen Geschäftsbeziehungen berücksichtigt wird. Die mitglieder- / partnerrelevanten Daten werden vertraulich und mit grösster Diskretion behandelt. Der Trägerverein smarter medicine verarbeitet persönliche Daten gemäss den gesetzlichen Bestimmungen. Die erhaltenen Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben und nur für die gewünschten Zwecke genutzt. Weitere Informationen finden Sie im eigenen Reglement zum Thema Datenschutz:
https://www.smartermedicine.ch/de/footer/datenschutz
4.2 Hausordnung
Es gilt die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsstandortes. Der Hausordnung ist Folge zu leisten.
4.3 Preis- und Programmänderungen
Preis- und Programmänderungen sowie Verlegung des Veranstaltungsortes sind dem Trägerverein smarter medicine vorbehalten.
Der Trägerverein smarter medicine hat grundsätzlich das Recht, Veranstaltungen ersatzlos und ohne Angabe von Gründen zu annullieren. Die Teilnehmenden werden darüber rechtzeitig informiert und erhalten bereits einbezahlte (Anmelde-/Registrations-)Gebühren vollumfänglich zurück. Weitere Entschädigungen können nicht geltend gemacht werden.
Der Trägerverein smarter medicine als Organisator von Veranstaltungen ist berechtigt, sämtliche Veranstaltungen aus wichtigem Grund (z. B. Streik, höhere Gewalt, Pandemie, gesetzliche Anordnung) örtlich zu verlegen, abzusagen, zu verschieben sowie ganz oder teilweise zu unterbrechen. Bei Verlegung und Unterbruch gilt der Vertrag auch für die geänderte Dauer bzw. für den geänderten Ort als abgeschlossen, sofern das Mitglied / der Partner nicht innert einer Frist von zwei Wochen nach Mitteilung der Änderung schriftlich widerspricht. Muss der Trägerverein smarter medicine als Veranstalter auf Grund von höherer Gewalt oder anderen wichtigen Gründen eine begonnene Veranstaltung verkürzen oder absagen, so hat das Mitglied / der Partner keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Erlass der Gebühren.
Ist durch Behörden oder äussere Einflüsse eine Umsetzung von Präsenz-veranstaltungen untersagt oder verunmöglicht, werden die Präsenzveranstaltungen oder Teile davon nach Möglichkeit als Onlineveranstaltungen durchgeführt oder verschoben. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
4.4 Versicherung
Der Trägerverein smarter medicine übernimmt u. a. keine Haftung für jegliche Schäden wie z. B. Unfall, Verlust und Diebstahl während Veranstaltungen, Sitzungen und Versammlungen. Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.
Weder der Trägerverein smarter medicine noch die Veranstaltungsorganisation haftet für Verluste oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände. Die Mitglieder / Partner tragen die volle Verantwortung für ihr Eigentum und die ihnen überlassenen Flächen. Die Versicherung ist Sache der Mitglieder / Partner. Jegliche Versicherungen, welche obligatorisch sind, sowie die damit verbunden Kosten sind Sache der Mitglieder / Partner.
4.5 Rechteübertragung für Bildmaterial
Foto- und Bildaufnahmen, die von Teilnehmenden im Zusammenhang mit einer Veranstaltung des Trägervereins smarter medicine erstellt werden, können durch den Trägerverein smarter medicine ohne Vergütungsansprüche für Werbezwecke genutzt werden. Der Trägerverein smarter medicine darf das produzierte Bildmaterial ohne jede zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in unveränderter Form durch Dritte, die mit dem Einverständnis des Trägerverein smarter medicine handeln, ungeachtet der Übertragungs-, Träger- und Speichertechniken (insbesondere elektronische Bildverarbeitung) publizistisch verwenden. Einzelpersonen, die nicht abgebildet werden möchten, müssen dieses vor oder zum Aufnahmezeitpunkt äussern.
5. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der Trägerverein smarter medicine behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Für jeden Antrag und jede Anmeldung gilt die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils aktuelle Fassung. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird auf der Webseite des Trägervereins smarter medicine (www.smartermedicine.ch) publiziert.
6. Gerichtsstand
Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Bern.
Trägerverein smarter medicine - Choosing Wisely Switzerland
Stand vom 23.10.2023