«Keine Blutverdünnung länger als drei Monate bei einer ersten venösen Thromboembolie, die sich nach einer Operation, einem Unfall oder nach längerem Liegen entwickelt hat» ist eine von insgesamt fünf Empfehlungen, welche die SGH in der sogenannten «Top-5-Liste» publiziert hat. In Zusammenarbeit mit der gemeinnützigen Organisation setzt sich die Gesellschaft dafür ein, unnötige Behandlungen zu vermeiden.
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